EU-Führerscheinklassen

Verschaffen Sie sich einen Überblick über
die neuen EU-Führerscheine.
Im Vergleich dazu sehen Sie die alten
Führerscheinklassen rechts.
Gekennzeichnete Klassen bilden wir aus.
Stand: Januar  2006
Alle Angaben unterliegen dem Vorbehalt
gesetzlicher Änderung!

ausge-
bildet

EU-Klassen ab 1999

Fahrzeugart

Mindest-
alter

Erwerb

Befristung

Einschluß

bisher

x

M

Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Lastendreiräder bis 150 kg LM
Hubraum: nicht mehr als 50 ccm, bb.HG: nicht mehr als 45 km/h

16

direkt

keine

-

4

x

A1

Leichtkrafträder
Hubraum: nicht mehr als 125 ccm, Nennleistung: nicht mehr als 11 kW

16

direkt

keine, für 16-17jährigen gilt aber eine bb.HG von 80 km/h

M

1b

x

A1

Krafträder, auch mit Beiwagen
Hubraum: mehr als 50 ccm, bb.HG: mehr als 45 km/h

18

direkt

keine, bis 2 Jahre nach Erteilung nur bis 25 kW

A1, M

1, 1a

x

A direkt

Krafträder, auch mit Beiwagen
Hubraum: mehr als 50 ccm, bb.HG: mehr als 45 km/h

25

direkt

keine

A1, M

1

x

B

Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - bis 3500 kg zul.GM
8 Sitzplätze außer Führersitz, inkl. Anhänger bis 750 kg = 3500 kg zul.GM

18

direkt

keine

L, M

3

x

BE

Kombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. B und einem Anhänger,
sofern sie als Kombination nicht unter B fallen

18

Vorbesitz: B

keine

-

neu

 

C1

Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - mit mehr als 3500 kg aber weniger als
7500 kg zul.GM
. Nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz

18

Vorbesitz: B

bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres,
danach alle 5 Jahre erneute ärtzliche Untersuchung

-

3

 

C1E

Kombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. C1 und Anhänger über 750 kg zul.GM
zul.GM: bis 12000 kg (Kombination), bis zur LM des Zugfahrzeugs (Anhänger)

18

Vorbesitz: C1

bis zur Vollendung des 50. Lebenjahres,
danach alle 5 Jahre erneute ärtzliche Untersuchung

BE, D1E und DE nur bei
Vorbesitz von D1 bzw. D

neu

 

C

Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - mit mehr als 3500 kg zul.GM
Nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz. Anhänger: bis 750 kg zul.GM

18

Vorbesitz: B

auf 5 Jahre, danach erneute ärtzliche Untersuchung

C1

2

 

CE

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge

18

Vorbesitz: C

auf 5 Jahre, danach erneute ärtzliche Untersuchung

BE, C1, C1E, T sowie D1E, DE

(nur bei Vorbesitz von D1 bzw. D)

2

 

D1

Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - zur Personenbeförderung
Mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätze. Anhänger: bis 750 kg zul.GM

21

Vorbesitz: B

auf 5 Jahre, danach erneute MPU

-

neu

 

D1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kl. D1
und einem Anhänger über 750 kg zul.GM

21

Vorbesitz: D1

auf 5 Jahre, danach erneute MPU

C1E und DE
bei Vorbesitz von C1 bzw. D

neu

 

D

Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - zur Personenbeförderung
Mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz

21

Vorbesitz: B

auf 5 Jahre, danach erneute MPU

D1

neu

 

DE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kl. D
und einem Anhänger über 750 kg zul.GM

21

Vorbesitz: D

auf 5 Jahre, danach erneute MPU

BE, D1E sowie C1E
(nur bei Vorbesitz von E1)

neu

x

L

Zugmaschinen für land-, forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Zwecke,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler

16

direkt

keine

-

5

 

T

Zugmaschinen für land-, oder forstwirtschaftliche Zwecke
bb.HG: bis 40 km/h (bis 18 Jahre), bis 60 km/h (ab 18 Jahre)

16

direkt

keine

-

neu

 

K

Krankenfahrstühle
Leergewicht bis 300 kg, höchstens 2 Sitze, bb.HG: nicht mehr als 30 km/h

individuell

direkt

keine (Prüfbescheinigung)

-

neu

x

S

Quad und Miniauto
bis 50 cm³ und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit

16

direkt

keine

-

-