Fortbildungsseminare für Fahranfänger (FSF)
Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe der Klasse B können ihre
Probezeit von zwei Jahren um ein Jahr verkürzen, wenn sie an
einer Fortbildung teilnehmen.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit der Verkürzung der Probezeit gestrichen ! Es gibt daher dafür keine Fortbildungskurse mehr.