Fortbildungsseminare für Fahranfänger (FSF) Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe der Klasse B können ihre Probezeit von zwei Jahren um ein Jahr verkürzen, wenn sie an einer Fortbildung teilnehmen. Der
Gesetzgeber hat die Möglichkeit der Verkürzung der Probezeit
gestrichen ! Es gibt daher dafür keine Fortbildungskurse mehr. | ||||||||